Ende der 1960er Jahre konnten Frauen im Zuge der sogenannten Studentenbewegung die sogenannte 2. Welle der Frauenbewegungen lostreten. Kontrovers wurden Themen wie Abtreibung und die damit einhergehende Forderung der Abschaffung des § 218, Selbstbestimmung über Frauenkörper und Pornografie, die Verteilung von Haushalts-, Erziehungs- und Erwerbsarbeit und die Beendigung von Gewalt gegen Frauen diskutiert und einer breiten Öffentlichkeit näher gebracht. Bereits in den Anfängen wurde die Institutionalisierung des Geschlechterkonflikts vom radikalen/autonomen Flügel der Frauenbewegungen heftig kritisiert. Insbesondere die Gleichstellungsarbeit verbleibt vielfach in einer kapitalistischen und neoliberalen Logik, denn die Verwertbarkeit von sogenannten weiblichen Eigenschaften für den Profit sowie die Nutzung der „Humanressource Frau“ erscheinen als zentrale Anliegen. Feministische Forderungen sind dementsprechend zu Dienstleistungen degradiert worden und die Übernahme von Begriffen aus der Ökonomie dient der Legitimation der Gleichstellungsarbeit, die abhängig ist von Politik und Wirtschaft. Als Folge dessen kommt es nicht zu der eigentlich gewünschten Änderung des bestehenden Systems, denn die „alten“ Hierarchiestrukturen z. B. im Rahmen von männerbündischen Arbeitskulturen bleiben bestehen. Im Gegenteil findet eine Anpassung an die bestehenden Verhältnisse statt und eine Kritik bleibt aus. Die daran anschließenden Fragestellung nach der feministischen und gesellschaftskritischer Ausrichtung heutiger Gleichstellungsarbeit soll anhand sich verändernder Argumentationen analysiert werden.