Postkategorial Denken: Wie können Asylrecht & Antidiskriminierungsrecht (ADR) voneinander lernen? [Donnerstag, 18.3.2021, 18 Uhr] Differenzdilemma und Intersektionalität beschäftigen feministische Rechtswissenschafter:innen seit Jahrzehnten. Ein Lösungsvorschlag ist aktuell das postkategoriale ADR. Wir fragen, inwiefern wäre das Asylrecht ein guter Gesprächspartner? Es diskutieren: Susanne Baer, Schlüsseltheoretikerin des postkategorialen ADR und gegenüber dem – im Asylrecht prominent vertretenen – Vulnerabilitätskonzept skeptisch. Nora Markard weist unter dem Titel „Intersectionality avant la lettre?“ auf das intersektionale Potential des Asylrechts hin. Petra Sußner führt im Anspruch auf asylrechtlichen Schutz vor Heteronormativität intersektionale und post- kategoriale Ansätze zusammen. Aus der Forschungsgruppe moderiert Ray Trautwein. Zoom-Link nach Anmeldung unter marie-luise.hartwig@rewi.hu-berlin.de Mehr unter: https://bit.ly/36qR1kC